Ab 2017 gilt die neue Katzenschutzverordnung in Erfurt! Diese besagt, dass alle freilaufenden Katzen und Kater kastriert, gechippt und registriert sein müssen. Die Verordnung richtet sich an alle Katzenhalter, die eine oder mehrere Freigängerkatzen haben. Sie gilt auch für alle, die freilebende Katzen füttern!
Die Stadtverwaltung hat einige wichtige Informationen kurz zusammengefasst:
Erfurter Katzenschutzverordnung
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was regelt die Verordnung ?
Am 25.11.2016 ist die Verordnung der Stadt Erfurt nach § 13b des Tierschutzgesetzes – die sog. ‚Katzenschutzverordnung‘ – veröffentlicht worden. In dieser wird festgeschrieben, dass Freigängerkatzen von den Tierhaltern registriert werden müssen und dass fortpflanzungsfähige Katzen keinen freien Auslauf mehr haben dürfen. Wird eine fortpflanzungsfähige Katze aufgegriffen, kann die Stadt Erfurt anordnen, Katze oder Kater kastrieren zu lassen. Kann der Tierhalter ermittelt werden, muss dieser eine tierärztliche Bestätigung über die erfolgte Kastration vorlegen, bevor die Katze wieder ins Freie darf. Diese Vorschriften gelten ab dem 2. Januar 2017.
Warum ist die Verordnung erforderlich?
Freilebende Katzen sind entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Anders als Wildtiere sind diese nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst, so dass sie häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß erfahren.
Bei nahezu allen vom Tierschutzverein Erfurt während der zur Vorbereitung der Verordnung durchgeführten Erhebungen eingefangenen und von niedergelassenen Tierärzten untersuchten, freilebenden Katzen wurden chronische oder ansteckende Krankheiten wie Katzenschnupfen , Parasiten und Hautpilze, schwer heilenden Verletzungen oder Unterernährung festgestellt. Die Tiere sind häufig abgemagert und leiden extremen Hunger. Alle diese Erscheinungen verursachen bei den betroffenen Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Deren Ausmaß nimmt mit steigender Populationsdichte deutlich zu. Anders als bei vielen Wildtieren regelt sich die Populationsdichte nicht auf natürliche Weise, da es keine natürlichen Feinde im Stadtgebiet gibt. Wegen der hohen Vermehrungsrate und der fehlenden tierärztlichen Versorgung, d.h. Behandlung sowie Impfung und Entwurmung verbreiten sich die katzentypischen Krankheiten ungehindert.
Die vom Tierschutzverein Erfurt seit vielen Jahren durchgeführten Maßnahmen in Bezug auf freilebende Katzen (Einfangen – Kastrieren – Freisetzen) reichen alleine nicht aus, um der Erhöhung der Populationsdichte entgegenzuwirken. Katzen sind sehr früh geschlechtsreif und werfen in der Regel zwei Mal jährlich bis zu sieben Welpen. Der Anteil der nichtkastrierten Katzen und Kater bei Fundtieren und eingefangenen Tieren ist entsprechend hoch. So wurden durch den Tierschutzverein Erfurt jährlich etwa 200 Kater und Katzen kastriert. Diese Zahl ist seit einigen Jahren wieder tendenziell ansteigend.
Warum soll ich meine Katze kastrieren lassen?
Gehaltene, nichtkastrierte Freigängerkatzen tragen auf den Streifzügen in ihren Revieren ganz wesentlich zur Vermehrung und zum Erhalt der hohen Populationsdichte freilebender Katzen in Erfurt bei. Dies gilt für Kater aber auch für weibliche Katzen.
Die vom Erfurter Tierschutzverein durchgeführten Maßnahmen, insbesondere das Einfangen und Kastrieren freilebender Katzen sowie eine tierärztliche Versorgung erkrankter Tiere, aber auch die betriebene Öffentlichkeitsarbeit konnten bisher keine Abhilfe schaffen. Im Gegenteil vergrößerten sich die Populationen in den vergangenen Jahren weiter und das Leiden der Tiere nahm zu. Durch das Kastrationsgebot für Freigänger kann der beschriebene Kreislauf effektiv unterbrochen und eine nachhaltige Stabilisierung des Katzenbestandes erreicht werden.
Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig keinen unkontrollierten, freien Auslauf auf Erfurter Stadtgebiet mehr haben. Wenn Katze oder Kater weiterhin als Freigänger leben sollen, müssen sie kastriert werden.
Was habe ich als Halter oder Betreuer einer Freigängerkatze zu tun?
Fortpflanzungsfähige Katzen dürfen künftig keinen unkontrollierten, freien Auslauf auf Erfurter Stadtgebiet mehr haben. Wenn Katze oder Kater weiterhin als Freigänger leben sollen, müssen sie kastriert werden.
Weiterhin müssen Katzen, die Freigang haben sollen, gekennzeichnet und registriert werden. Die Tiere müssen über einen Transponder ein- deutig ihrem Halter zuzuordnen sein. Auf diese Weise können aufgegriffene Katzen ihren Hal- tern zugeordnet und erforderlichenfalls behörd- liche Maßnahmen wie die Anordnung der Kas- tration erlassen werden. Die Verpflichtungen gelten auch, wenn Sie bei- spielsweise die Katze des Nachbarn während seines Urlaubs betreuen. Auch dann dürfen Sie der Katze nur Freigang gewähren, wenn sie kas- triert, gekennzeichnet und registriert ist.
Wo soll ich meine Katze registrieren lassen?
Katzenhalter können ihr Tier kostenfrei bei folgenden Haustierregistern – auch online – registrieren lassen:
• TASSO e.V.,Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach,
• Deutsches Haustierregister, In der Raste 10, 53129 Bonn.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Verordnung halte?
Verstöße gegen das Kastrationsgebot sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ziehen eine behördliche Anordnung zur Durchsetzung der Pflichten nach sich. Neben den Kosten für diese Anordnung drohen Geldbußen bei weiteren Verstößen.
Gilt die Verordnung überall in Erfurt?
Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile. Die Erhebungen des Veterinäramtes haben hinsichtlich Anzahl und Gesundheit freilebender Katzen in ganz Erfurt ähnliche Verhältnisse ergeben.
Wichtiger Hinweis:
Wer eine freilebende Katze regelmäßig füttert, wird zum Tierhalter und hat daher auch die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Dazu gehören neben artgerechter Ernährung, Unterbringung und Pflege auch die Registrierung und Kastration der Tiere.
Herausgeber dieser Informationen: Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung
http://www.erfurt.de/…/service/aktuelles/pm/2016/125365.html